Arbeitsmarktgesetz

Der Kanton Bern revidiert sein Arbeitsmarktgesetz. Es braucht eine klare gesetzliche Grundlage für den Austausch von Daten zwischen verschiedenen Institutionen wie Sozialdienste, Regionale Arbeitsvermittlungsstellen, IV usw., die sich dafür engagieren, Menschen in den Arbeitsmarkt zurückzuführen. Vergeblich forderte die SP in der Finanzkommission die Verankerung von branchenspezifischen Mindestlöhnen. „Es darf nicht sein, dass Menschen ein volles Arbeitspensum erfüllen und von ihrem Lohn nicht leben können“, kommentiert SP-Präsidentin Ursula Marti in der Berner Zeitung vom 31. August 2015. Das letzte Wort hat der Grosse Rat in der Novembersession.